Auf dem Foto spricht Stefan Söchtig von HFK Rechtsanwälte auf dem ODH-Herbstforum 2024 im Forum Politik (Foto: Anika Nowak)

Mit Ausweisung von Sanierungsgebieten die Wärmewende vorantreiben

ODH schlägt leicht umsetzbare Änderung des Baugesetzbuches vor

Berlin, 5.11.2024 – Städte und Gemeinden stehen vor der Herausforderung, wie sie die kommunale Wärmewende vor allem in ihren Ortskernen umsetzen können. “Wir schlagen als Lösung eine einfache Änderung im Baugesetzbuch zur Ausweisung von Sanierungsgebieten vor. Dies ist ein jahrzehntelang erprobtes Verfahren, um Missstände vor allem bei der baulichen Substanz für Eigentümer und Mieter flächendeckend zu beseitigen”, erklärte Frank Brachvogel, Geschäftsführer des ODH Open District Hub e.V.. Dies sollte auch gelten, wenn zu hohe Energieverbräuche und zu hoher CO2-Ausstoß festgestellt wird.

Die Netzwerkinitiative ODH e.V. hat mit der fachlichen Beratung von HFK Rechtsanwälte eine relativ einfache Gesetzesänderung im Baugesetzbuch (BauGB) entwickelt. Dieser Vorschlag wurde dem Bundesbauministerium auf dem ODH-Herbstforum am 23. Oktober vorgestellt. „Wir appellieren an die Bundesregierung, eine neue Kategorie einzuführen. Alleine ein schlechter, energetischer Zustand gemessen am CO2-Ausstoß oder hohem Energieverbrauch in Gebieten mit Bestandsbebauung soll künftig ausreichen, um eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme zu begründen. Dies hilft allen Bürgern, gerade in den Innenstädten und ist von den Städten und Gemeinden leicht umzusetzen, da die Prozesse und die Förderarten bekannt sind“, betonte der ODH. Das Bundesbauministerium, vertreten durch Ministerialdirektor Dirk Scheinemann, nahm dies als gute Idee für die energetische Stadtsanierung mit. Anwesend war auch Staatssekretär Stefan Wenzel vom Bundeswirtschaftsministerium. Beide bekannten sich dazu, dass die energetische Optimierung in Quartieren durch Vernetzung der Bürger als Erzeuger und Verbraucher ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende ist.

„Konkret schlagen wir die Einfügung einer neuen Kategorie zur Begründung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 BauGB vor”, erläuterte Rechtsanwalt Stefan Söchtig. Die Energiewende solle technologieoffen erfolgen. “Daher sollte die Änderung nicht als Voraussetzung definieren, dass bauliche Mängel die Grundlage für die Feststellung des Missstands sind, sondern energetische Werte, wie die CO2-Bilanz oder der Energieverbrauch”, betonte Söchtig von HFK Rechtsanwälte. Eine gute Grundlage könnten die Werte aus der Wärmeplanung bieten, so dass hier keine Sonderaufwendungen für Kommunen zur Feststellung der Missstände entstünden. Eventuell wäre auch festzulegen, dass die Begründung aus der Wärmeplanung entwickelt sein muss, soweit diese vorliegt. Alternativ sollte aber auch die Begründung in anderer Weise herleitbar sein.

ODH und HFK Rechtsanwälte gehen davon aus, dass diese Eckpunkte für eine Anpassung schnell genutzt werden können. Die Änderung könnte mit der auf den Weg gebrachten Novellierung des BauGB noch dieses Jahr beziehungsweise Anfang des Jahres 2025 schon in Kraft gesetzt werden.

 

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Marie Lortz

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