Neue Projekte für Mieterstrom und Energy Sharing in Quartieren werden weiter ausgebremst
Übergangsregelung von Bundestagsausschuss hilft nur Bestandsanlagen
Berlin, 12.11.2025 – „Die vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags vorgeschlagene Regelung ist ein Minimalkonsens für bestehende Kundenanlagen und sichert vorläufig deren Betrieb. Bestandsanlagen für Mieterstrom und Energy Sharing werden für drei Jahre von der Regulierung ausgenommen. Aber es hilft nicht Neuanlagen“, erklärt Frank Brachvogel, Geschäftsführer vom ODH Open District Hub e.V.. Damit würde sich der Gesetzgeber drei Jahre Zeit verschaffen, um eine sichere und europarechtskonforme Regelung zu schaffen. Das sei nach den Urteilen von EuGH und BGH zu Kundenanlagen gut so, da die Verunsicherung bei vielen Projektbeteiligten bezüglich des Anschlusses von Kundenanlagen hoch sei.
„Jedoch unterstützt diese Übergangsregelung überhaupt nicht neue Projekte beim Energy Sharing und Mieterstrom. Der Anwendungsbereich für neue Quartiersprojekte über Grundstücks- und Gebäudegrenzen hinweg bleibt klein und ist weiterhin nicht als Kundenanlage umsetzbar. Damit wird Energy Sharing in Deutschland weiterhin ausgebremst. Der Gesetzgeber bleibt aufgefordert, eine Regelung für die Planungs- und Investitionssicherheit unserer Unternehmen zu schaffen, die für neue Kundenanlagen auch wirtschaftlich attraktiv ist“, erläutert ODH-Geschäftsführer Brachvogel. Hintergrund ist eine Übergangsregelung für Kundenanlagen, die der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags vorgesehen hat. Die Regelung soll in dieser Woche mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und einer Ergänzung um § 118 Abs. 7 EnWG verabschiedet werden.
„Die im ODH vereinten Unternehmen aus sieben Branchen sind bereit, ihren Beitrag zur dekarbonisierten Energieversorgung vor Ort zu leisten. Modelle wie Mieterstrom und Energy Sharing in Quartieren sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, um die von der EU gewünschte Beteiligung von Mietern an der Energiewende zu erreichen. Doch dafür sind klare, verlässliche und praxisorientiere Rahmenbedingungen erforderlich“, so Brachvogel.
Weitere Informationen dazu vom ODH e.V.:
https://opendistricthub.de/odh-presseinformation-bgh-urteilsbegruendung-kundenanlagen-mieterstrom/
https://opendistricthub.de/pressemitteilung-enwg-energy-sharing-wirtschaftliche-anreizen/
Weitere Informationen:
Marie Lortz
Projektmanagerin Kommunikation & Events